BAO §§ 96, 273
Auch eine beh Entscheidung (hier Festsetzung von Säumniszuschlägen gem § 217 Abs 1 und 2 BAO), die zur Gänze „automationsunterstützt, also maschinell und programmgesteuert (vgl § 4 Z 7 DSG 2000) erfolgt, ist dann (verfassungs-)rechtlich