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Keine Hemmung der Einbringung von Abg durch Berufung gegen Zurückweisung eines Aussetzungsantrages

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/34ÖStZB 2007, 36 Heft 1 und 2 v. 25.1.2007

BAO §§ 212a , 245

AbgEO § 26

Da die Hemmung der Einbringung mit Erlassung des ZurückweisungsB hins eines Antrags auf Aussetzung der Einhebung endet, kann das FA, wenn kein neuerlicher Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, B über die Pfändung und Überweisung der AbgForderung erlassen. Der Berufung gegen die Zurückweisung der Aussetzung der Einhebung als solcher kommt aus dem Grunde des § 212a Abs 4 BAO keine Hemmung der Einbringung zu.

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