EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6
Der Annahme der Ertragsfähigkeit einer Vermietungsbetätigung steht es nicht entgegen, wenn die Liegenschaft vor der tatsächlichen Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen wird. Die Beh kann allerdings idR keine Kenntnis davon haben,