BAO § 115
EStG 1988: § 24 Abs 2
Hat der Steuerprüfer im Verwaltungsverfahren, in dem die Wertermittlung eines Grundstückes iZm der Ermittlung des Aufgabegewinns strittig war, ua auf das Fehlen eines Schätzungsgutachtens hingewiesen und hat der StPfl im Zuge der Berufung ein solches beigebracht, musste er sich darüber hinaus nicht von vornherein mit Fragen zu den Grundlagen bzw (Im Übrigen im BP-Bericht bezügl der angeführten Verkaufsvorgänge auch nicht näher determinierten) Ansätzen der Wertermittlung durch den Prüfer auseinander setzen. Wenn die Beh das vom StPfl vorgelegte Gutachten als unzureichend bzw wegen fehlender Angaben hins der Vergleichspreise als ergänzungsbedürftig ansah, hätte sie dies ihm iSd § 115 Abs 2 BAO vorhalten müssen. Wegen dieses Verstoßes gegen den Grundsatz des Parteiengehörs unterliegt auch das Vorbringen des StPfl, in dem er dem von der Betriebsprüferin ausgemittelten Wert „jegliche Nachvollziehbarkeit“ abspricht und noch weitergehende Ermittlungen hins vergleichbarer Verkaufsvorgänge als notwendig erachtet, im vwg Verfahren auch nicht dem Neuerungsverbot.