Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Lebensgefährten bei der Einordnung in Steuerklassen der ErbSt
Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2007/354ÖStZB 2007, 475 Heft 17 v. 3.9.2007
B-VG Art 7 Abs 1
ErbStG 1955: § 7
1. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 7 ErbStG (Steuerklassen).