B-VG Art 7 Abs 1
ErbStG 1955: § 15 Abs 1 Z 17, § 15a Abs 5
1. Die im Zuge einer Erbauseinandersetzung (im Erbübereinkommen) vereinbarte Zuteilung eines Betriebes stellt keine steuerschädliche Übertragung des Betriebes dar.
B-VG Art 7 Abs 1
ErbStG 1955: § 15 Abs 1 Z 17, § 15a Abs 5
1. Die im Zuge einer Erbauseinandersetzung (im Erbübereinkommen) vereinbarte Zuteilung eines Betriebes stellt keine steuerschädliche Übertragung des Betriebes dar.