EStG 1988: § 98 Z 5
KStG § 1 Abs 3 Z 1, § 21 Abs 1
Der zur Begründung der beschränkten ESt-Pflicht einer ausländischen Ges hins zugeflossener Darlehenszinsen notwendige Inlandsbezug wird in der Z 5 des § 98 EStG 1988 durch das Erfordernis der unmittelbaren oder mittelbaren Sicherung ua durch inländischen Grundbesitz hergestellt. Eine solche Sicherung liegt jedenfalls bei der Eintragung der Schuld im Grundbuch vor, es genügt aber auch die rechtliche Möglichkeit der dinglichen Sicherung. Damit eine rechtliche Möglichkeit der dinglichen Sicherung genügt, muss sie allerdings einer Grundbuchseintragung gleichkommen, dh, dass die Eintragung des Rechts in das Grundbuch ohne weitere Mitwirkung des Schuldners herbeigeführt werden kann. Liegen jedoch Mängel in Bezug auf die Pfandbestellungsurkunden tatsächlich vor bzw hinderten diese eine Einverleibung der Pfandrechte im Grundbuch ohne Mitwirkung des Schuldners, wird beschränkte Steuerpflicht nicht begründet.