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Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand bei Gebäuden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/289ÖStZB 2007, 391 Heft 14 v. 2.7.2007

EStG 1988: § 28 Abs 2

Instandsetzungsaufwand ist insb dann anzunehmen, wenn ein vernachlässigtes Gebäude renoviert wird; punktuelle Verbesserungen sind nicht Instandsetzung, sondern sofort abzugsfähige Instandhaltung. Dies kann auch bei der Erneuerung elektrischer Steigleitungen, von Wasserleitungssträngen und Austausch von Fenstern der Fall sein.

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