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Abg auf den Fang von Garnelen als Abg zollgleicher Wirkung iSd Art 25 EG oder diskriminierende Abg iSd Art 90 EG

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2007/281ÖStZB 2007, 374 Heft 13 v. 15.6.2007

Verbrauchsteuer

EG: Art 25, 90

Zu prüfen war eine niederländische Abg für Unternehmer, die mit einem niederländischen Fischereifahrzeug Garnelen anlanden (zum Verkauf auf dem Inlandsmarkt oder zur Ausfuhr in einen anderen Staat), und deren Aufkommen der Finanzierung der Anschaffung von Garnelensieben und Garnelenschälern in Holland dient. Für die rechtliche Qualifizierung ist die Zweckbestimmung der Abg zu berücksichtigen. Die Abg ist eine solche mit zollgleicher Wirkung iSd Art 25 EG, wenn das Aufkommen aus dieser Abg dazu dient, Tätigkeiten zu finanzieren, von denen nur die für den Inlandsmarkt bestimmten inländischen Erzeugnisse profitieren und wenn die Vorteile aus der Verwendung des Aufkommens aus dieser Abg die Belastungen dieser Erzeugnisse vollständig ausgleichen. Die Abg ist hingegen eine diskriminierende Abg nach Art 90 EG, wenn die

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