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Zuständigkeit österreichischer Zollbehörden im externen Versandverfahren im Falle fehlender Feststellung des Verbleibs der Waren; Nachweis für Beendigung des externen Versandverfahrens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/274ÖStZB 2007, 358 Heft 13 v. 15.6.2007

ZK: Art 91 ff, 96, 203, 215, 361

ZK-DVO: Art 365

1. Eine Zollschuld ist von der österreichischen Zollbeh wahrzunehmen, wenn Waren aus Slowenien kommend von einer österreichischen Zollstelle in das externe Versandverfahren überführt worden sind und weder der Ort, an dem der Zollschuldtatbestand eintrat (Art 215 Abs 1 erster Anstrich ZK), noch der Ort, an dem sich die Ware dabei befand (Art 215 Abs 1 zweiter Anstrich ZK) festgestellt werden konnte.

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