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Unterbrechung der Verjährung bei Gesellschaftern einer GesBR; Abänderung von abgeleiteten, rechtskräftigen B

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/257ÖStZB 2007, 335 Heft 12 v. 1.6.2007

BAO §§ 209, 295 Abs 1

1. Der Umstand, dass eine GesBR hins USt und GewSt ein eigenes Steuersubjekt darstellt, steht der Qualifikation eines an diese Ges gerichteten Vorhaltes als Unterbrechungshandlung für die betreffenden AbgArten in Bezug auf einen Gesellschafter entgegen.

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