KPF-V 2000: §§ 4, 8
Allfällige Mängel und Fehler bei der Weiterleitung von Anträgen auf Kulturpflanzenflächenzahlungen (hier Hartweizenzuschlag und Qualitätsprämien) durch die Einbringungsstelle an die AMA gehen nicht zu Lasten der Antragsteller.
KPF-V 2000: §§ 4, 8
Allfällige Mängel und Fehler bei der Weiterleitung von Anträgen auf Kulturpflanzenflächenzahlungen (hier Hartweizenzuschlag und Qualitätsprämien) durch die Einbringungsstelle an die AMA gehen nicht zu Lasten der Antragsteller.