vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommunalsteuerpflicht einer gemeinnützigen Krankenanstalt hinsichtlich einer auch mit Fremdverköstigung befassten Küche

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/197ÖStZB 2007, 264 Heft 10 v. 2.5.2007

KommStG §§ 1, 8 Z 2

BAO §§ 34, 45, 46

1. Die Fremdverköstigung durch die Küche des Krankenhauses einer gemeinnützigen Körperschaft als solche kann, auch wenn sie (zT) gemeinnützigen Vereinigungen gegenüber erbracht worden sein sollte, nicht als eine Betätigung für gemeinnützige Zwecke angesehen werden. § 8 Z 2 KommStG befreit nur insoweit gemeinnützige Körperschaften von der KommSt, „so weit“ bestimmte, konkret umschriebene mildtätige bzw gemeinnützige Zwecke erfüllt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte