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Anspruch auf Investitionszuwachsprämie für die Kalenderjahre 2002 und 2003 nur bei gleichzeitiger Geltendmachung mit AbgErklärung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/196ÖStZB 2007, 262 Heft 10 v. 2.5.2007

- keine gleichheitsrechtlichen Bedenken durch die Neufassung des § 108e Abs 4 EStG 1988 durch das SteuerreformG 2005 und Kulanzlösungen der Finanzverwaltung

EStG 1988: § 108e Abs 4

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