EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit b
Die Luxustangente eines Leasingfahrzeuges ist vom Anschaffungspreis des Kfz (Listenpreis abzüglich allfälliger Preisnachlässe) ohne Berücksichtigung einer Depotzahlung zu berechnen.
EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit b
Die Luxustangente eines Leasingfahrzeuges ist vom Anschaffungspreis des Kfz (Listenpreis abzüglich allfälliger Preisnachlässe) ohne Berücksichtigung einer Depotzahlung zu berechnen.