Art 39 EG
Art 229 EG
Arbeitet ein in Dänemark ansässiger Dienstnehmer bei einem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedstaat und wird ihm vom Arbeitgeber ein Kfz als Firmenfahrzeug überlassen, so ist bei der (beruflichen oder privaten) Nutzung des Kfz in Dänemark eine Steuer für eine vorübergehende Zulassung dieses Kfz zu entrichten. In dieser Regelung liegt eine Beschränkung der AN-Freizügigkeit iSd Art 39 EG.