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Differenzbesteuerung für Unternehmer, der vorübergehenden Schulaufenthalt im fremdsprachigen Ausland veranstaltet

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2006/184ÖStZB 2006, 224 Heft 8 v. 18.4.2006

MWSt

Art 26 Sechste RL 77/388/EWG

1. Die Margenbesteuerung nach Art 26 der Sechsten RL findet Anwendung auf einen Unternehmer (hier: eine Handelsges), der für seine Kunden gegen Zahlung eines Pauschalpreises sog „High-School-Programme“ und „College-Programme“ anbietet, die ua einen drei- bis zehnmonatigen Sprachaufenthalt im Ausland umfassen (Leistung umfasst Transport und Aufenthalt sowie Sprachausbildung und -erziehung)

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