§ 2 Abs 3 Z 3 EStG 1988
§ 23 Z 1 EStG 1988
1. Die geringste, von einer Mitunternehmerschaft ausgeübte gewerbliche Tätigkeit iSd § 23 EStG 1988 bewirkt, dass der gesamte Tätigkeitsbereich zu gewerblichen Einkünften führt. Eine neben der gewerblichen Tätigkeit durchgeführte Vermietungstätigkeit einer Mitunternehmerschaft ist somit ebenfalls der Einkunftsart des § 2 Abs 3 Z 3 EStG 1988 zuzuordnen