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AbgHaftung wegen unterlassener, anteilsmäßiger Verwendung von Einnahmen zur AbgEntrichtung; Pflichtverletzung durch verspätetes Ratenan­suchen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/163ÖStZB 2006, 196 Heft 7 v. 3.4.2006

§ 9 BAO

§ 80 BAO

1. Wurden unbestritten erzielte Einnahmen einer steuerpflichtigen Ges nicht zumindest anteilsmäßig auch zur Abstattung der AbgVerbindlichkeiten herangezogen, so kann von einer die AbgHaftung des Vertreters auslösenden Benachteiligung des AbgGläubigers ausgegangen werden.

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