§ 93 Abs 3 BAO, § 163 BAO, § 184 BAO
Ist die Begründung des B, mit welchem die Berechnungsgrundlagen für USt, ESt und GewSt aufgrund einer Schätzung festgesetzt wurden, im Hinblick auf Mängel der Kalkulation weder geeignet die Schätzungsberechtigung aufzuzeigen noch die Richtigkeit der Schätzungsmethode darzutun, erweist er sich als rechtswidrig infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.