§ 5 Abs 4 FLAG
§ 34 Abs 7 Z 5 EStG 1988
Für volljährige Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Volljährigkeit der Kinder steht auch einer Berücksichtigung der an sie erbrachten Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung entgegen.