§ 24 EStG 1988, § 37 Abs 1 EStG 1988, § 37 Abs 2 EStG 1988, § 37 Abs 5 EStG 1988
Wurde ein Kommanditanteil an einem Betrieb vor dem 15. 2. 1996 wegen Einstellung der Erwerbstätigkeit gegen Kaufpreisrente verkauft, ist auf die den Buchwert der KG-Anteile übersteigenden Renten der Hälftesteuersatz anzuwenden.