§ 6 Z 9 EStG 1988, § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988
§ 184 BAO
1. Die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft ist durch einen Schätzungsakt vorzunehmen. Bei Häusern mit Objekten, deren Mietzinsbildung gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, kommt dem Bauzeitwert des Gebäudes Relevanz als Faktor für den Verkehrswert regelmäßig nicht zu und ist vielmehr eine solche Ermittlung des Verkehrswertes als sachgerecht zu beurteilen, welcher der mit einem bestimmten Multiplikator vervielfachte Zins-ertrag zugrunde liegt. Es ist stimmig, bei der Ermittlung des Verkehrswertes der bebauten Liegenschaft nicht vom Umsatz, sondern vom Einnahmenüberschuss auszugehen. Anderen Wertermittlungsmethoden als jener nach dem Ertragswert ist aber Aussagekraft für die Beantwortung der Frage nach den fiktiven Anschaffungskosten - ungeachtet erkennbarer Präferenz für die Methode der Ertragswertermittlung - dabei nicht generell abzusprechen.