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Keine Zurechnung von Einkünften ohne Feststellung der Erbringung von Leistungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/33ÖStZB 2006, 47 Heft 3 v. 1.2.2006

§ 2 Abs 1 EStG 1988

§ 167 Abs 2 BAO

Gelingt es der Beh nicht, aufgrund des von ihr abgeführten Beweisverfahrens eine steuerlich relevante Tatsache als erwiesen anzunehmen, vermag sie also insb nicht, die konkrete Feststellung zu treffen, dass der StPfl Leistungen zum Zwecke der Erzielung von Einnahmen (Gewinnen) erbracht hat, liegen die Voraussetzungen für die Zurechnung von Einkünften nicht vor.

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