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Dem Entwicklungskonzept einer Gemeinde entgegenstehende Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/575ÖStZB 2006, 705 Heft 23 v. 1.12.2006

OÖ ROG: § 27

Stehen Interessen einer geordneten Siedlungsentwicklung, insb solche, die im örtlichen Entwicklungskonzept einer Gemeinde zum Ausdruck kommen, einer Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag entgegen, kann diese nicht gewährt werden.

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