OÖ ROG: § 27
Stehen Interessen einer geordneten Siedlungsentwicklung, insb solche, die im örtlichen Entwicklungskonzept einer Gemeinde zum Ausdruck kommen, einer Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag entgegen, kann diese nicht gewährt werden.
OÖ ROG: § 27
Stehen Interessen einer geordneten Siedlungsentwicklung, insb solche, die im örtlichen Entwicklungskonzept einer Gemeinde zum Ausdruck kommen, einer Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag entgegen, kann diese nicht gewährt werden.