EStG 1988: § 24 Abs 4 und 6, §§ 37, 124a Z 4
BAO §§ 114, 167 Abs 2
Die Best des § 124a Z 4 EStG 1988 zur Wirksamkeit der Änderungen betreffend Anwendung des Hälftesteuersatzes bei Betriebsveräußerungen bzw Betriebsaufgabe durch das Strukt- AnpG 1996 stellt nicht auf die Abwicklung, sondern auf den den AbgPfl bindenden Vertragsabschluss ab. Durch die Stichtagsregelung dieser In-Kraft-Tretens-Best sollten jene StPfl geschützt werden, die im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage Rechtsgeschäfte über Veräußerungsvorgänge bereits geschlossen haben, wobei der 15. 2. 1996 offensichtlich in etwa jener Zeitpunkt ist, an welchem das Gesetzesvorhaben einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist (vgl mit weiterführenden Hinweisen E 20. 10. 2004, 2002/14/0054). Das Anliegen des Vertrauensschutzes ist gewährleistet, wenn § 124a Z 4 EStG auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages abstellt. Dass das Gesetz nicht auch jenen schützt, der im Vertrauen auf eine unveränderte Rechtslage seine Verkaufsabsicht noch nicht durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen umgesetzt hat, stellt keine Verletzung des Vertrauensschutzes dar, weil es dem Gesetzgeber grundsätzlich freisteht, die Rechtslage für die Zukunft anders und entgegen den Erwartungen der Normunterworfenen auch ungünstiger zu gestalten.