EStG 1988: § 67 Abs 6
KommStG § 5 Abs 1
Ist ein Dienstverhältnis nach Entstehung eines Pensionsanspruches arbeitsrechtlich beendet worden, muss die Fortsetzung (Neubegründung des Dienstverhältnisses) nach Ausbezahlung der Pensionsabfindung der kommunalsteuerfreien Ausbezahlung der Pensionsabfindung nicht entgegenstehen.