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Erstes Urteil zum Karussellbetrug

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2006/543ÖStZB 2006, 655 Heft 22 v. 15.11.2006

MWSt

Sechste RL: Art 2, 4, 5

1. Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten iSd Sechsten RL stellt einen objektiv festgelegten Begriff dar, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird. Auch die Begriffe „Lieferungen von Gegenständen“ und „Steuerpflichtiger als solcher“, zeigen, dass die betreffenden Ausdrücke, die die nach der Sechsten RL steuerbaren Umsätze definieren, objektiven Charakter haben und unabhängig von Zweck und Ergebnis der betroffenen Umsätze anwendbar sind.

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