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Eine inländische Zweigniederlassung bzw Betriebsstätte ist kein eigenständiger Unternehmer

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2006/545ÖStZB 2006, 662 Heft 22 v. 15.11.2006

MWSt

Sechste RL: Art 4

1. Eine Leistung ist nur dann umsatzsteuerbar, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden.

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