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Keine Liebhabereivermutung aufgrund des Alters oder des Gesundheitszustandes eines AbgPfl

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/481ÖStZB 2006, 585 Heft 20 v. 16.10.2006

EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 3

LVO: § 2 Abs 1

Da die LVO das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch § 2 Abs 1 LVO normierten Kriterienprüfung bei einer zu vermutenden Einkunftsquelle (hier ein ererbter Gewerbebetrieb) das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen. Dem Alter oder dem Gesundheitszustand des AbgPfl kommt dabei keinerlei Bedeutung zu.

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