EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 7, § 29 Z 2, § 30 Abs 1 Z 1 lit a
BAO § 24, § 167 Abs 2
Hält eine behauptete Sicherungsübereignung eines Grundstückes zur Sicherung eines Darlehens unter Angehörigen einem Fremdvergleich nicht stand, ist von einem Veräußerungsgeschäft über das Grundstück auszugehen, dessen Erlös, im Falle dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre betragen hat, der Spekulationsbesteuerung zu unterziehen ist.