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Feststellung des Behinderungsgrades eines behinderten Kindes durch ärztliches Gutachten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/486ÖStZB 2006, 591 Heft 20 v. 16.10.2006

FLAG § 8 Abs 5

Ein ärztliches Gutachten, soll damit eine Behinderung iSd FLAG dargetan werden kann, hat Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens, sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und damit nachvollziehbarer Weise zu enthalten (vgl E 21. 2. 2001, 96/14/0139).

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