FLAG § 8 Abs 5
Ein ärztliches Gutachten, soll damit eine Behinderung iSd FLAG dargetan werden kann, hat Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens, sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und damit nachvollziehbarer Weise zu enthalten (vgl E 21. 2. 2001, 96/14/0139).