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Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen durch (weiteres) familienbeihilfenschädliches Einkommen während der Ferienmonate

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/485ÖStZB 2006, 591 Heft 20 v. 16.10.2006

FLAG § 5 Abs 1, § 26

EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 3 lit a

Kinderabsetzbeträge und Familienbeihilfe sind auch dann zu Unrecht bezogen und rückforderbar, wenn sich das laufend über das Jahr bezogene familienbeihilfenschädliche Einkommen des Kindes erst durch die in den Ferienmonaten bezogenen Einkünfte ergeben hat.

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