EStG 1988: § 37 Abs 1 Z 3
EG: Art 56 und 58
Die Anwendung des normalen Steuersatzes für Kapitalerträge aus dividendenauszahlenden Ges, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EG (etwa den Niederlanden) haben, widerspricht dem Gemeinschaftsrecht. Die Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz darf seit 1. 1. 1994 nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Beteiligung an einer inländischen Kapitalges besteht.