EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1, § 28
UStG 1994: § 2 Abs 1
Beschränkt sich die Tätigkeit eines Ehepaares als Miteigentümergemeinschaft hins einer Eigentumswohnung darauf, sie ihrem Sohn zu dessen ausschließlichen (privaten) Wohnzwecken zu überlassen, stellte dies als Gewährung des Unterhaltes an den Familienangehörigen (Sohn) keine wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dar.