MwSt
Art 4 Sechste RL 77/388/EWG , Art 17 Sechste RL 77/388/EWG
1. Ein Unternehmer, der für sein Unternehmen Räume angemietet und sodann sein Unternehmen eingestellt hat, und der aber wegen einer Unkündbarkeitsklausel im Mietvertrag weiterhin Miete zahlen muss, ist weiterhin als Unternehmer anzusehen und kann demzufolge Vorsteuern aus der Miete abziehen.