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Vorsteuerabzug nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2006/27ÖStZB 2006, 33 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

MwSt

Art 4 Sechste RL 77/388/EWG , Art 17 Sechste RL 77/388/EWG

1. Ein Unternehmer, der für sein Unternehmen Räume angemietet und sodann sein Unternehmen eingestellt hat, und der aber wegen einer Unkündbarkeitsklausel im Mietvertrag weiterhin Miete zahlen muss, ist weiterhin als Unternehmer anzusehen und kann demzufolge Vorsteuern aus der Miete abziehen.

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