EStG 1988: § 1 Abs 4, § 22 Z 2, § 98 Abs 1 Z 2
DBA Deutschland 1954: Art 8, 9
Einkünfte von in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Gf, die aufgrund originär innerstaatlichen Rechts gem § 98 iVm § 22 Z 2 EStG 1988 in Österreich als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit steuerpflichtig sind (und in Deutschland als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zunächst der Besteuerung unterzogen wurden), sind unter Art 8 DBA-Deutschland 1954 zu subsumieren und unterliegen als Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit der (auf Antrag unbeschränkten) Steuerpflicht in Österreich.