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Einleitung des FinStrVerfahrens wegen Unterlassung der Selbstberechnung und Abführung von Altlastenbeiträgen; Abgrenzung AbgHinterziehung von einer Finanzordnungswidrigkeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/444ÖStZB 2006, 537 Heft 18 v. 15.9.2006

FinStrG § 29, § 33, § 49 Abs 1, § 82

ALSG: § 9 Abs 2

1. Auch das Vorliegen einer Straffreiheit bewirkenden Selbstanzeige hindert die Einleitung eines FinStrVerfahrens. Eine Selbstanzeige steht der Einleitung eines Strafverfahrens aber nicht entgegen, wenn ihre strafbefreiende Wirkung nicht zweifelsfrei feststeht (vgl die bei Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, §§ 80 bis 84 Rz 6 genannte hg Rsp).

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