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Erforderliche Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Rückforderung von Ausfuhrerstattungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/445ÖStZB 2006, 538 Heft 18 v. 15.9.2006

AEG § 1 Abs 5

ZK: Art 4 Z 10, 244

Da Zölle zu den Einfuhr- und Ausfuhrabg zählen, ist bei sinngemäßer Anwendung der die Zölle betreffenden Vorschriften gem § 1 Abs 5 AEG auch bei der Rückforderung von Ausfuhrerstattungen die Aussetzung der Vollziehung nach § 244 ZK von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

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