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Bindungswirkung eines aufhebenden B; ZollR-DG § 74 Abs 2 idF der 4. ZollR-DG-Novelle: Anwendbarkeit von Verjährungsbestimmungen nach Änderung der Rechtslage bei Eingangsabg

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/438ÖStZB 2006, 534 Heft 18 v. 15.9.2006

BAO § 289

ZollR-DG: § 74 Abs 2 idF der 4. ZollR-DG-Novelle

1. Die Bindungswirkung des aufhebenden B besteht somit nur für die Rechtsanschauung, die für die Aufhebung maßgeblich war und die im AufhebungsB auch dargelegt wurde. Eine Bindung an „obiter dicta“ besteht ebenso wenig wie an im AufhebungsB nur im implizit zum Ausdruck gebrachte Annahmen, etwa über die Zuständigkeit der erstinstanzlichen AbgBeh.

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