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Keine Abänderung der Festsetzung von Abg durch Sicherstellungsauftrag; Zurückweisung von unzulässigen Anträgen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/437ÖStZB 2006, 533 Heft 18 v. 15.9.2006

BAO § 201 Abs 4, § 207, § 232

1. Die Annahme der Eignung eines Sicherstellungsauftrages zur Aufhebung oder Abänderung von AbgB ist rechtlich verfehlt.

2. Die Frage einer Verjährung von AbgAnsprüche ist bei der Erlassung eines verfahrensrechtlichen B über die Zurückweisung unzulässiger Anträge nicht zu prüfen.

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