vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ertragsfähigkeit einer Vermietungstätigkeit bei Einstellung der Tätigkeit vor Erzielung eines Gesamtüberschusses; familienhaft veranlasste Verträge mit juristischer Person

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/421ÖStZB 2006, 519 Heft 18 v. 15.9.2006

EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6, § 28

BAO § 21, § 22, § 23, § 115 Abs 1, § 119 Abs 1

1. Sowohl für Zeiträume vor In-Kraft-Treten der LVO als auch für Zeiträume, in welchen die LVO 1990, BGBl 322, zur Anwendung kommt, ist eine Liegenschaftsvermietung dann als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn nach der konkret ausgeübten Art der Vermietung nicht innerhalb eines Zeitraumes von ca 20 Jahren ein „Gesamtgewinn“ bzw Gesamteinnahmenüberschuss erzielbar ist. Dieser Zeitraum von ca 20 Jahren kommt nur zur Anwendung, wenn der Plan des StPfl dahin geht, die Vermietung zumindest bis zum Erreichen eines gesamtpositiven Ergebnisses fortzusetzen. Beinhaltet der Plan hingegen das Vermieten für einen begrenzten Zeitraum, so muss das positive Ergebnis innerhalb dieses Zeitraumes erzielbar sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!