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Vorschreibung der Grundsteuer bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/413ÖStZB 2006, 504 Heft 17 v. 1.9.2006

GrStG § 1 Abs 1 Z 1, § 9 Abs 2

1. Schuldner der GrSt sind nach den Bestimmungen des GrStG die Miteigentümer der Liegenschaft und nicht die teilrechtsfähige Wohnungseigentumsgemeinschaft. Die Vorschreibung der GrSt an die Wohnungseigentumsgemeinschaft als AbgPfl wäre rechtswidrig.

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