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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zuschätzung von Mehrgewinnen und Zurechnung der Mehrgewinne

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/359ÖStZB 2006, 444 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

EStG 1988: § 27, § 93 Abs 2 Z 1 lit a und b, § 94 Z 2

KStG § 8 Abs 2

1. Vorteilszuwendungen aus Anteilen an Kapitalges unterliegen nach § 93 Abs 2 Z 1 EStG 1988 der KESt. Die KESt ist eine Erhebungsform der ESt- bzw KSt; sie ist - soweit keine Endbe-

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