EStG 1988: § 31
BAO § 21
Wird eine Beteiligung veräußert, so zählt als Veräußerungserlös, was der Erwerber als Gegenleistung für die Erlangung der Beteiligung aufwendet. Der Berechnung des Veräußerungser-
EStG 1988: § 31
BAO § 21
Wird eine Beteiligung veräußert, so zählt als Veräußerungserlös, was der Erwerber als Gegenleistung für die Erlangung der Beteiligung aufwendet. Der Berechnung des Veräußerungser-