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Beurteilung der Auskunft eines Zulassungsbesitzers nach Parkvergehen in einer Kurzparkzone, das Fahrzeug niemandem überlassen zu haben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/392ÖStZB 2006, 479 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

Wr ParkometerG: 1974 § 1a Abs 1

KFG 1967: § 103 Abs 2

1. Die aufgrund einer beh Anfrage nach § 1a Abs 1 Wr ParkometerG erteilte Auskunft darf weder in sich widersprüchlich noch unklar sein; sie muss vielmehr in solcher Weise richtig und vollständig sein, dass aufgrund dieser Auskunft die Person, der das Fahrzeug überlassen worden ist, bzw der Lenker desselben ohne weitere Umstände festgestellt und allenfalls zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl E 8. 5. 1979, 1622/78).

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