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Ort der Lieferung von Waren an Bord eines Schiffes

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2006/393ÖStZB 2006, 480 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

MWSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 8

1.1. Bei Lieferung von Waren an Bord eines Schiffes während des innerhalb der EU stattfindenden Teils einer Beförderung (ohne Zwischenaufenthalt außerhalb der EU) gilt nach Art 8 Abs 1 Buchst c der Sechsten RL der Abgangsort des Schiffes als Lieferort.

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