vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verletzung des Parteiengehörs infolge Nichtübermittlung von Kostennoten eines SV an die betroffene Partei

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/341ÖStZB 2006, 427 Heft 14 v. 17.7.2006

§ 37 Abs 1 AVG, § 45 Abs 3 AVG

§ 24 VStG

Wurden nach der mündlichen Verhandlung gelegte Kostennoten eines Sachverständigen in einem Strafverfahren wegen Übertretung des GSpG dem Beschuldigten nicht zur Stellungnahme übermittelt. Wurde dadurch das Parteiengehör gem § 37 Abs 1 iVm § 45 Abs 3 AVG und § 24 VStG verletzt, weil er keine Möglichkeit hatte, sich vor Erlassung des B zur Angemessenheit der ihm vorgeschriebenen Sachverständigengeb zu äußern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!