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Kriegsopferabgabepfl icht bei Veranstaltung von Beobachtungs- und Geschicklichkeitsspielen auf gesellschaftlichen Veranstaltungen auch ohne Eintritt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/340ÖStZB 2006, 425 Heft 14 v. 17.7.2006

§ 1 KriegsopferAbgG, § 2 Abs 1 KriegsopferAbgG, § 3 Abs 4 KriegsopferAbgG, § 4 KriegsopferAbgG

1. Es besteht kein Grund zur Annahme, der Gesetzgeber hätte ausschließlich die Veranstaltung von Glücksspielen, nicht jedoch die Veranstaltung anderer Spiele, wie Beobachtungs- und Geschicklichkeitsspiele, dem KriegsopferAbgG unterwerfen wollen.

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