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Keine telefonische Verlängerung einer Mängelbehebungsfrist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/334ÖStZB 2006, 423 Heft 14 v. 17.7.2006

BAO § 92 Abs 1 lit a, §§ 97, 110 Abs 2, § 275

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